Unfall-Medizin (D-Ärzte)

D-Arzt ist die Kurzbezeichnung für „Durchgangsarzt“

Zu diesen Behandlungen sind wir als D-Ärzte von den Berufsgenossenschaften ausdrücklich zugelassen.

 Sie besagt, dass hier alle Arbeits- und Schulunfälle „durchgehen“ müssen, wenn sie einer Behandlung von mehr als 7 Tagen oder einer Krankschreibung bedürfen. Der D-Arzt erstellt der BG (Berufsgenossenschaft) eine Meldung. Dadurch werden eventuell spätere Ansprüche des Verletzten gesichert.

Als D-Ärzte erstellen wir der Berufsgenossenschaft eine Meldung, um Ihre Ansprüche als Verletzte-/er sicherzustellen. Unsere Tätigkeit umfasst die Sofortversorgung, Weiterbehandlung nach Krankenhausaufenthalt, Behandlung von Unfallfolgen, konservative und operative Behandlung.
Konservativ bedeutet im weiteren Sinne ohne schneiden zu müssen, beispielsweise Behandlung mit Verbänden, Gips, Medikamenten usw.