Stoßwellentherapie

Extrakorporale Stoßwellentherapie

Was ist das?

Diese relativ neuartige Behandlung wird auch als Stoßwellenbehandlung oder extrakorporale (von außen auf den Körper einwirkende) Stoßwellentherapie bezeichnet. Sie funktioniert so ähnlich wie ein Ultraschallgerät. Die Schallwellen „rütteln das Gewebe auf“ und führen zu örtlichen Heilungsprozessen. Bekannt ist die Zertrümmerung von Nierensteinen durch Stoßwellen – eine Therapie, die in urologischen Spezialkliniken eingesetzt wird.

Was ist eine Stoßwelle?

Eine Stoßwelle ist eine Schallwelle mit sehr hoher Energie. Diese Energie wird auf das erkrankte Gebiet übertragen und führt dort zu Regenerationsprozessen und verbessertem Stoffwechsel. Die Energiemenge wird während der Behandlung vom Arzt speziell für Ihre Erkrankung ausgewählt.

Was kann man mit der Stoßwelle behandeln?

Folgende Krankheiten können mit dieser Methode behandelt werden: Verkalkende Sehnenerkrankungen (Kalkschulter), Tennisellbogen, Fersensporn, Falschgelenke, chronischer Achillessehnenschmerz, Kniescheibenspitzenschmerz, Schienbeinkantenschmerz, Schlattersche Krankheit und gewisse Sehnenscheidenentzündungen in der Schulter.

 

Wo und wie wird die Behandlung durchgeführt?

Die Behandlung findet in unserer Praxis statt. Der erkrankte Bezirk wird ertastet oder ist von Röntgenbildern bekannt. Das Stoßwellengerät wird mit etwas Gel und einem Gleitkissen aufgelegt. Dann beginnt die Stoßwellenübertragung und der erkrankte Bezirk wird langsam mit der Sonde abgefahren. Die Behandlung dauert zwischen 10 und 20 Minuten. Sie kann bei Schmerzen jederzeit unterbrochen werden. Nach einer kurzen Pause wird die Behandlung mit einer geringeren Energie dann wieder fortgesetzt.

Wann kann mit Schmerzfreiheit gerechnet werden?

Für einen guten Behandlungserfolg sind in der Regel drei Sitzungen in jeweils vierzehntägigem Abstand erforderlich. Je nach Erkrankung kann acht bis zehn Tage nach der Behandlung mit Besserung, d.h. Schmerzlinderung und häufig auch Bewegungsverbesserung gerechnet werden.

Abrechnung der Behandlung

Die Behandlung wird nach der Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ) mit der Ziffer 1800 analog zum einfachen Satz abgerechnet. Die Kosten betragen somit 86,27 € pro Sitzung, bei drei Sitzungen insgesamt 258,81 €. Sie erhalten eine ärztliche Rechnung, die dem vor der Behandlung abgesprochenen und schriftlich vereinbarten Satz entspricht. In der Regel übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten nicht. Privatkassen erstatten gelegentlich die GOÄ-Rechnung.

Nachbehandlung

Meistens ist keine Nachbehandlung erforderlich. Gelegentlich kann Krankengymnastik, frühestens 14 Tage nach der letzten Sitzung sinnvoll sein. Nachuntersuchungstermine sechs Wochen und sechs Monate nach Behandlung werden von uns angeboten.