Kernspinresonanztherapie (KRT)

Zur Arthrose- und Knorpelbehandlung

Kernspinresonanztherapie

Was ist Kernspinresonanztherapie?

Ähnlich wie bei der Untersuchung durch Kernspintomographie werden bei der Kernspinresonanztherapie die Protonen in den Wasserstoffionen in Resonanz gebracht.

Es wird nur mit deutlich geringerer Energie gearbeitet, dafür aber über längere Zeiteinheiten. Die entstandenen Anregungen der Wasserstoffionen werden auch nicht zur Bildgebung verwendet. Die Geräte sind ausschließlich zur Behandlung ausgelegt.

Wie ist diese Behandlung entstanden?

Erfahrungen aus der Kernspintomographie wurden genutzt. Bei einigen Patienten trat durch die Untersuchung eine Besserung der Beschwerden an Knorpel, Knochen, Bändern und Sehnen auf. Dieses Phänomen wurde weiter untersucht. Es wurden spezielle Geräte entwickelt, die diesen Effekt nutzen.

Was kann mit Kernspinresonanztherapie behandelt werden

Bei allen Beschwerden am Skelettsystem muss der Arzt genau untersuchen, ob eine Kernspinresonanztherapie sinnvoll ist. Die Indikationsstellung ist eine rein ärztliche Tätigkeit. Behandelt werden können alle großen Gelenke (Knie, Hüften, Sprunggelenke, Schultern, Ellenbogen, Handgelenk), auch die kleinen Gelenke an den Fingern, im Fuß, Zwischenwirbelgelenke an der Halswirbelsäule, Brustwirbelsäule und Lendenwirbelsäule. Auch die Kreuzbeingelenke sowie die Bandscheiben in der Halswirbelsäule, Brustwirbelsäule und Lendenwirbelsäule sind behandelbar. Die Therapie wirkt auch auf die Begleitstrukturen wie Sehnen, Sehnenübergänge an den Knochen und Bänder. Dabei kommen Arthrose, Bandscheibenschäden, Meniskusschäden, Knorpelschäden, Gelenkverschleißerkrankungen sowie Sport- und sonstige Unfallschäden infrage.

Wie hoch sind die Kosten für eine Kernspinresonanztherapie?

Je nach Gerät, das zur Anwendung kommt, schwanken die Kosten zwischen ca. 78 € und 136 € pro Stunde. Behandelt wird je nach vorhandenem Schaden in der Regel 7 – 9 Stunden. Die Entscheidung über die Anzahl der Stunden, die therapiert werden muss, trifft der untersuchende Arzt.
  

Bei einer Wiederholungsbehandlung innerhalb eines kürzeren Zeitraumes (sogenannte Auffrischbehandlung) sind in der Regel nur 3 – 5 Behandlungsstunden erforderlich.

Sie erhalten bei Vereinbarung einer Kernspinresonanztherapie einen Behandlungsvertrag mit Musterrechung, aus der die für Ihre Behandlung entstehenden Kosten klar hervorgehen.

In der Regel übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten nicht. Privatkassen erstatten gelegentlich die GOÄ-Rechnung.

Wie wird die Kernspinresonanztherapie durchgeführt?

An möglichst direkt aufeinander folgenden Tagen erhalten Sie jeweils eine Stunde Behandlung in dem Gerät. Dafür werden Sie möglichst entspannt gelagert, sodass der erkrankte Körperteil direkt im Zentrum des Gerätes liegt. Bei Behandlung (außer bei Halswirbelsäule) können Sie sich Musik mitbringen oder ein Hörbuch. Bei Behandlungen von Kniegelenk und Sprunggelenk können Sie während der Behandlung auch lesen. In der Regel verursacht die Behandlung weder Schmerzen noch sonstige Missempfindungen. Unsere Therapeuten werden sich genauestens bei Ihnen erkundigen, wie Sie die Behandlung vertragen und entsprechend reagieren.

Welche Erkrankungen/Gelenke sind nicht mit Kernspinresonanztherapie zu behandeln?

Bei vollständig deformierten Gelenken mit verbrauchtem Knorpel kann die Kernspinresonanztherapie nur eine Schmerzlinderung bewirken. Umso mehr Knorpelsubstanz noch vorhanden ist, desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass durch Knorpelregeneration ein lang anhaltender Erfolg eintritt. Bei bakteriell entzündeten Gelenken, akutem Rheuma- oder Gichtanfall ist die Kernspinresonanztherapie nicht die geeignete Behandlungsmethode. Bei Schwangeren kommt sie nicht zur Anwendung. Bei Herzschrittmachern, Insulinpumpen u. ä. elektronischen implantierten Geräten ist eine Absprache mit dem Arzt erforderlich. Das elektronische Gerät sollte nicht in dem Behandlungsbereich liegen. Ob Ihre speziellen Beschwerden mit Kernspinresonanztherapie behandelbar sind und welche Erfolgschancen bestehen, sollten Sie mit dem Arzt besprechen.